Die Arbeitsgemeinschaft liefert Planungs- und Entscheidungsgrundlagen zur Standortentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und zur Definition des Standes der Technik insbesondere im Immissionsschutz. Sie beschreibt und bewertet die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tierhaltung, die Rolle der Bauleitplanung und Raumordnung sowie Instrumente der Landentwicklung und des Immissionsschutzes.
Sie fördert den Ausgleich von Nutzungskonflikten, unterstützt landwirtschaftliche Belange im ländlichen Raum und hilft, Standorte der landwirtschaftlichen Produktion zu sichern.
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
Laufende Projekte des Arbeitsschwerpunktes
Auf dieser Seite finden Sie folgende Abschnitte mit detaillierten Informationen:
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung
Handhabung der TA Luft bei Tierhaltungsanlagen
Bei Genehmigung, Bau und Betrieb von Tierhaltungsanlagen ist eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen zu beachten, die kontinuierlich weiterentwickelt werden. Insbesondere für Mitarbeiter in Genehmigungsbehörden besteht ein ständiger Informationsbedarf über neue Rechtssetzungen und aktuelle Rechtsprechung. Auch aktuelle Entwicklungen in der Emissions- und Immissionsschutztechnologie haben einen Einfluss auf die Entscheidungen in Genehmigungsbehörden und sind somit wichtige Informationen für diese Zielgruppe.
Aktuelle Fragestellungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie deren Auswirkungen für Planung, Genehmigung und Betrieb von Tierhaltungsanlagen sind in 7 Fachvorträgen anschaulich dargestellt. Alle Vorträge finden sich in schriftlicher Kurzfassung im Tagungsband wieder.
Die Vortragsveranstaltung wird am 4. Juni in Hildesheim und am 25. Juni in Ulm durchgeführt. Die Kurzfassungen der Beiträge werden als pdf-Datei auf der KTBL-Homepage zur Verfügung gestellt.
Planungsbeginn: 01.12.2024
Projektende: 30.10.2025
Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Projektbetreuung in der Geschäftsstelle: Karsten Kühlbach
Die Neufassung der "Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) ist im Dezember 2021 in Kraft getreten. Die TA Luft legt maßgebliche Anforderungen zum Immissionsschutz fest, die bei der Errichtung und dem Betrieb von Tierhaltungsanlagen zu beachten sind. Diese Anforderungen umfassen u. a. die Beurteilung der Umwelteinwirkungen sowie baulich-technische Anforderungen zur Emissionsminderung. Da es eine ganze Reihe an offenen Fragen gibt, sind fachlich begründete Auslegungshinweise für alle hilfreich, die die TA Luft anzuwenden haben. Die Arbeitsgruppe wird die KTBL-Schrift "Handhabung der TA Luft bei Tierhaltungsanlagen - ein Wegweiser für die Praxis“ entsprechend fortschreiben und überarbeiten.
Projektende: 31.12.2025
Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Projektbetreuung in der Geschäftsstelle: Ewald Grimm