Abluftreinigung

Altanlagensanierung nach TA Luft

Die nach Nr. 5.4.7.1 TA Luft (2021) bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen geforderten baulich-technischen Maßnahmen zur Emissionsminderung sind nicht nur bei neuen Anlagen einzusetzen, sondern auch bei bestehenden Anlagen innerhalb bestimmter Fristen nachzurüsten. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Abluftreinigungseinrichtungen entsprechend Nr. 5.4.7.1 Buchstabe h) einschließlich der hierfür erforderlichen Einrichtungen zur Überwachung der für den ordnungsgemäßen Betrieb relevanten Parameter und deren Aufzeichnung in einem elektronischen Betriebstagebuch (EBTB).
Die Nachrüstung von Abluftreinigungseinrichtungen hat bis zum 1. Dezember 2026 zu erfolgen. Aufgrund dieser engen Frist und um den Informationsbedarf schnellstmöglich zu decken, umfasst der vorliegende Fachbeitrag die Altanlagensanierung im Hinblick auf Abluftreinigungseinrichtungen. Der Beitrag wurde von den Mitgliedern der KTBL-Arbeitsgruppe "Handhabung der TA Luft bei Tierhaltungsanlagen" erstellt und soll Mitarbeiterinnen, Planungsbüros und Beratungseinrichtungen sowie Anlagenbetreibern bei der Umsetzung der TA Luft Nr. 5.4.7.1 Buchstabe h) unterstützen. In der 2. Auflage werden als Kriterium zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Nachrüstung die Zusatzkosten für den nachträglichen Einbau in Relation zu den Investitionskosten der Abluftreinigungsanlage herangezogen. Die Betriebskosten der Abluftreinigung werden bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt.

Umsetzung der Anforderungen der TA Luft zur Altanlagensanierung (PDF, 500 kB)


Kosten der Abluftreinigung in der Schweinehaltung

Im Jahr 2021 hat die Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Abluftreinigungsanlagen bei großen, immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Schweinehaltungsanlagen zum Stand der Technik erhoben. Das gilt für Neubauten und für vorhandene Ställe, sofern die Nachrüstung technisch möglich und verhältnismäßig ist. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf, zumal die Wirksamkeit und die Kosten der Abluftreinigungsanlagen immer wieder hinterfragt werden.

Ein sechsköpfiges Autorenteam hat für das den Stand des Wissens zusammengetragen und in der KTBL-Schrift 11533 veröffentlicht. Die Schrift ersetzt die Vorgängerveröffentlichung von 2006. Dieser Fachbeitrag entspricht inhaltlich dem Kapitel 7 "Kosten der Abluftreinigung" der oben genannten Schrift.

Für die Schrift wurden vom KTBL die Kosten für mehrstufige Anlagen, Rieselbettreaktoren und Biofilter berechnet. Die Kosten betragen für eine Anlagenkapazität von 2.000 Mastplätzen zwischen rund 20 bis 24 Euro netto je Mastplatz. Dabei bestehen praktisch keine Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Systemen. Bei 1.000 Mastplätzen liegen die Kosten in einer Spanne von 22 bis 32 Euro und bei 500 Mastplätzen zwischen 27 und 44 Euro netto. Biofilter sind hier wirtschaftlich günstiger als Rieselbettreaktoren. Je nach Verfahren kann von der kleinsten zur größten Anlagenkapazität mit Kostendegressionen zwischen 27 und 47 % kalkuliert werden. Einsparpotenziale bestehen, wenn immissionsschutzrechtlich nur ein Teil der Abluft gefiltert werden muss. Im besten Fall sind dann 40 % geringere Kosten je Tierplatz möglich.

Auch für die Sauenhaltung wurden Modelle durchgerechnet: Je nach Anzahl der Tierplätze, Wochenrhythmus der Belegung und System liegen die Kosten zwischen 49 und 123 Euro je Tierplatz.

Kosten der Abluftreinigung in der Schweinehaltung (PDF, 560 kB)


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